Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebüro BOATS AND TRIPS
EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros BOATS AND TRIPS aus Kanfanar, Putini 5, OIB: 45484139038 (im Folgenden: die Agentur) regeln die Bedingungen für die Buchung und den Verkauf von Tickets über die Online-Plattform für lokale Ausflüge auf dem Wasser, den regulären Transport auf dem Wasser und die Vermietung von Wasserfahrzeugen (Kanus, Tretboote, Roller, Taxiboote usw.) auf der Website www.boatsandtrips.com sowie die Beziehung zu den Dienstleistern, für die Tickets verkauft werden, im Folgenden: Schiffseigner (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die Geschäftszusammenarbeit erfolgt gemäß dem Tourismusgesetz (Amtsblatt 130/17, 25/19, 98/19 und 42/20, 70/21) und anderen einschlägigen Vorschriften, guter Geschäftspraxis und Geschäftsmoral in der Art und unter den Bedingungen dieses Vertrags. Die Geschäftszusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt zum beiderseitigen Vorteil der Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Marktbedingungen. Die Bedingungen, Regeln und Tarife des Schiffseigners, der den Transport durchführt bzw. die Vermietung von einfachen Wasserfahrzeugen anbietet, gelten ab dem Zeitpunkt des Ticketkaufs für das verbindliche Verhältnis zwischen Passagieren und Schiffseignern. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen des Schiffseigners.

AKZEPTANZ DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Durch Bestätigung der Markierung an der vorgesehenen Stelle im Rahmen des Serviceangebots und/oder Kaufs eines Tickets bestätigt der Nutzer, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und ihrer Anwendung zugestimmt hat und dass das Vertragsverhältnis durch die Annahme des Angebots des Reisebüros Boats and Trips und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsteht. Er stimmt zu, dass sie vorrangig für die Auslegung des Willens der Vertragsparteien relevant sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem schriftlichen Angebot und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

NUTZUNG DER WEBSITE www.boatsandtrips.com

Der Nutzer ist berechtigt, diese Website gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Es ist nicht gestattet, Informationen, Software, Produkte oder Dienstleistungen, die von dieser Website abgeleitet sind, einschließlich aller HTML-Links, Active-X-Steuerungen und anderer Programmcodeelemente, zu ändern, zu kopieren, weiterzugeben, zu übertragen, anzuzeigen, anzuzeigen, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu modifizieren oder zu verkaufen.

URHEBERRECHT UND MARKENSCHUTZ

Logos, Bilder, Audio- und Videomaterial, Fahrpläne, Preislisten usw., Informationen und Bedingungen, die auf dieser Website angezeigt werden, sind Eigentum der Agentur und/oder ihrer Geschäftspartner. Die auf dieser Website erwähnten Produkte und Firmennamen sind Marken ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Informationen auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Dem Benutzer dieser Website ist es nicht gestattet, verfügbare Informationen ohne schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers der Informationen auf irgendeine Weise zu verbreiten, zu verkaufen, zu kopieren oder zu modifizieren. Die Agentur behält sich das Recht vor, den Zugang zu Informationen zu verweigern und/oder Informationen von der Website zu entfernen, falls Rechte Dritter verletzt werden.

LINK ZU EINER

ANDEREN SEITE Diese Website kann Hyperlinks zu anderen Websites enthalten. Solche Hyperlinks dienen nur zum zusätzlichen Nutzen der Benutzer dieser Website. Die Agentur überwacht diese Websites nicht und ist nicht für deren Inhalt zuständig oder verantwortlich. Durch die Einbindung von Hyperlinks zu solchen Websites gibt die Agentur keine Zertifizierung von Materialien auf diesen Websites oder irgendeine andere Form einer Vereinbarung mit deren Betreibern an.

BEDEUTUNG VON BEGRIFFEN

REEDEREI – eine juristische oder natürliche Person, die befugt ist, eigenständig eine rechtliche Transaktion abzuschließen, durch die das betreffende Schiff als touristischer Inhalt für die Durchführung von Ausflügen, Transport oder Vermietung von kurzfristigen touristischen Einrichtungen vermietet wird.

PREIS DER DIENSTLEISTUNG – die Summe der Beträge für vereinbarte und erbrachte Dienstleistungen, die direkt von der AGENTUR und den damit verbundenen Steuern berechnet werden.

GUTSCHEIN (im Folgenden Voucher) – ein gültiges Dokument, mit dem der Benutzer Anspruch auf eine bezahlte Dienstleistung hat.

BENUTZER – jede Person, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Anfrage stellt, eine Reservierung vornimmt oder ein Ticket kauft. Der Benutzer gilt auch als Person, die das Ticket für eine andere Person kauft.

ABFAHRTSORT – der Ort, an dem gemäß Ticket oder Gutschein die Einschiffung zur Beförderung von Passagieren beginnt oder das gecharterte Schiff vom Reedereibereich übernommen wird.

ANKUNFTSORT – der Ort, an dem gemäß Ticket oder Gutschein die Beförderung von Passagieren endet und an dem das gecharterte Schiff an den Reederei zurückgegeben wird.

GEPLANTE ABFAHRTSZEIT – die als Abfahrtszeit oder Übernahmezeit angegebene Zeit

BESCHWERDE – schriftliche Anfrage des Fahrgasts an Reederei oder Agentur

FAHRGAST – eine Person, die gemäß Ticket das Recht auf Beförderung per Schiff hat

RESERVIERUNG – Bereitstellung eines Platzes im Ausflugsboot für Fahrgäste

ROUTE – gecharterte Reise, die alle als integraler Bestandteil der Reise beworbenen Punkte umfassen sollte und deren Tour angeboten wird

VERDÄCHTIGES DOKUMENT – ein Dokument, das verloren, gestohlen, gefälscht, Anzeichen von unqualifizierten Eingriffen aufweist oder als vermisst gilt

TARIF – der Betrag, den die Reederei für Passagierbeförderungsdienste und begleitende Dienstleistungen (Essen, Getränke usw.) bei Tagesausflügen oder für die Vermietung von nautischem Tourismus (Kanus, Roller, Tretboote, Taxiboote usw.) unter bestimmten Bedingungen auf einer bestimmten Linie berechnet

BEDINGUNGEN DER REEDEREI – Bedingungen jeder einzelnen Reederei, unter denen die Passagierbeförderung, die Organisation von Ausflügen und die Vermietung von nautischen Tourismusressourcen stattfinden

1. VERHÄLTNIS ZUM BENUTZER VON DIENSTLEISTUNGEN ODER VEREINBARUNGEN

INHALT DER VEREINBARUNG

Der Organisator Ihrer Vereinbarung ist ein Vertragspartner der Agentur – Reederei, der bestimmte Dienstleistungen, Tagesausflüge, Linientransporte oder die Vermietung von nautischen Einrichtungen anbietet.

Das Reisebüro BOATS AND TRIPS aus Kanfanar, Putini 5, OIB: 45484139038, ist Vermittler beim Verkauf von Tickets für die angebotenen Kapazitäten der Vertragspartner und nicht für die Qualität der angebotenen und vermieteten Inhalte verantwortlich.

PREISE FÜR VEREINBARUNGEN/DIENSTLEISTUNGEN

Die Preise für die Vereinbarung werden pro Person in Kuna/Euro für jedes Programm festgelegt und gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Grundlage der Preisliste jeder einzelnen Reederei.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise bei Änderungen der Transport- und sonstigen Dienstleistungspreise, bei steigenden Treibstoffkosten usw. oder bei Änderungen des Wechselkurses, der Grundlage für die Berechnung des Preises der Vereinbarung, zu ändern. Die Reederei verpflichtet sich, der Agentur rechtzeitig, d. h. spätestens 2 Tage vor Anwendung der neuen Preise, eine neue Preisliste vorzulegen, nach der die von ihr angebotenen Dienstleistungen auf dem Markt verkauft werden.

Die zertifizierte Preisliste der Reederei, die identisch mit der der Agentur eingereichten Preisliste ist, muss während der Erbringung der Dienstleistungen in deren Geschäftseinheiten (Schiffe oder Stellen für die Vermietung von Schiffen) ausgehängt werden.

WSPAY-NUTZUNGSERKLÄRUNG

BOATS AND TRIPS verwendet WSPay für Online-Zahlungen.
WSPay ist ein sicheres System für Online-Zahlungen, Echtzeit-Zahlungen, Kredit- und Debitkarten und andere Zahlungsmethoden. WSPay bietet dem Kunden und dem Händler eine sichere Registrierung und Übertragung der eingegebenen Kartendaten, die durch das PCI-DSS-Zertifikat bestätigt wird, das WSPay besitzt. WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und das TLS 1.2-Kryptoprotokoll als höchste Schutzebene beim Schreiben und Übertragen von Daten.

ERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ DER DATENÜBERTRAGUNG

Schutz personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2016/679-Verordnung und der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

WSPay, als Ausführender der Kreditkartengenehmigung und -einziehung, behandelt personenbezogene Daten als Verarbeiter und behandelt personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2016/679 und den strengen Regeln der PCI-DSS-L1-Datenübertragung.

WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und das TLS 1.2-Kryptoprotokoll als höchste Schutzebene beim Schreiben und Übertragen von Daten.

Personenbezogene Daten, die zur Zweckerfüllung der Genehmigung und Einziehung oder im Rahmen des Vertrags oder der Vereinbarung verwendet werden, gelten als vertrauliche Daten.

Für die Durchführung des Vertrags (Genehmigungen und Einziehung) werden folgende personenbezogene Daten des Käufers benötigt:

Name und Vorname
E-Mail
Telefon
Adresse
Ort
Postleitzahl
Land
Kartentyp
Kartennummer
Kartenlaufzeit
CVV-Kartencode

WSPay verarbeitet oder verwendet diese personenbezogenen Informationen nicht außerhalb der Zweckerfüllung des Genehmigungs- und Einziehungsvorgangs.

WSPay garantiert die Erfüllung aller von den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten für Auftragsdatenverarbeiter festgelegten Bedingungen und insbesondere die Durchführung aller erforderlichen technischen, organisatorischen und Sicherheitsmaßnahmen, die durch das PCI-DSS-L1-Zertifikat bestätigt werden.

EUROPÄISCHE INTERNETPLATTFORM FÜR DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=EN

REGISTRIERUNG UND ZAHLUNGEN
  1. Die Agentur wird die angebotenen Ausflüge auf ihrer Website bewerben, zusammen mit dem im Preis enthaltenen Begleitangebot (z. B. Essen, Getränke usw.), der Anzahl der verfügbaren Plätze und dem Ausflugspreis. Es wird auch die Möglichkeit bieten, eine Anzahlung über die Agentur zu leisten und den Restbetrag vor Ort oder vollständig (100% des Preises) zu bezahlen.
  2. Der Kunde wählt den gewünschten Ausflug aus und füllt einen Fragebogen mit seinen persönlichen Informationen und ausgewählten Optionen aus.
  3. Nach Eingang der Zahlung auf das Bankkonto der Agentur erhält der Kunde einen Gutschein mit folgenden Informationen: vollständiger Name des Kunden, Anzahl der Personen, die den Service nutzen, GPS-Standort des Abflugorts, Zeit und Datum, Name und Bild des Bootes für den Ausflug sowie die Kontaktdaten des Bootseigentümers und mehr.
  4. Durch Bestätigung der Reservierung und Zahlung einer Anzahlung oder des vollen Betrags der Vereinbarung akzeptiert der Passagier diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig.
RECHT DES VERANSTALTERS ZUR STORNIERUNG

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Schiffseigner den Service im Falle eines Ausfalls oder schlechten Wetters, das die Sicherheit des Schiffs, der Crew und der Passagiere gefährden würde, stornieren kann und die Agentur berechtigt ist, die gekauften Tickets zu stornieren und die bezahlten Gelder an die Touristen zurückzuerstatten. Der Schiffseigner stimmt ausdrücklich zu, dass ein Gast mit einer bestätigten Reservierung diese je nach Zeitpunkt der Reservierungsanfrage kostenlos stornieren kann und den reservierten Ausflugsservice bis zu 24 Stunden vor Abfahrt und den gemieteten Service für schwimmende Objekte (Boot mieten, private Ausflüge, Taxi) bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum stornieren kann, oder gemäß den in jeder Anzeige angegebenen Bedingungen. Das Ticket für den regulären Transport kann nach eigenem Ermessen des Fahrgasts zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.

RECHT DES FAHRGASTS ZUR STORNIERUNG

Im Falle der Stornierung der Vereinbarung hat der Benutzer des Services das Recht, die Ausflugsvereinbarung mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt des Ausflugs kostenlos zu stornieren und mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt für Boot mieten, private Ausflüge, Taxi und andere Fahrzeuge oder gemäß den in jeder Anzeige angegebenen Bedingungen. Falls der Fahrgast aus irgendeinem Grund das Ticket für den regulären Transport nicht nutzen kann, wird es als gültig anerkannt und kann für einen späteren Transport verwendet werden. Erstattungen sind nicht möglich für gekaufte Geschenkgutscheine.

PFLICHTEN DES VERANSTALTERS – SCHIFFSEIGNERS

Schiffseigner ist verpflichtet, die Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines guten Kaufmanns zu erbringen und die Rechte und Interessen der Fahrgäste gemäß den guten Sitten im Tourismus zu wahren. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden alle aufgeführten Leistungen für eine bestimmte Vereinbarung im Programm anzubieten und haftet gegenüber dem Reisenden für die Nichterbringung von Leistungen oder Teilen der Leistungen.

PFLICHTEN DES FAHRGASTS

Der Fahrgast ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er persönlich die von den Vorschriften vorgesehenen Bedingungen erfüllt, die Hausordnung in den Verkehrsmitteln und die Anweisungen des Kapitäns des Schiffs oder des Vermieters bestimmter nautischer Einrichtungen einzuhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten haftet der Fahrgast dem Veranstalter der Reise/dem Transport oder dem Eigentümer der nautischen Einrichtungen für den entstandenen Schaden.

GEPÄCK

Der Reisende/Benutzer erhält Anweisungen zu den für eine bestimmte Reise erforderlichen Dingen, wie Badeanzüge, Sonnencreme oder Insektenschutzmittel, das Mitführen eines Bootes oder Rollers usw

2. BEZIEHUNG ZUM DIENSTLEISTER / SHIPEIGNER UND VERTRAG ABSCHLUSS DES VERTRAGS

SKLAPANJE UGOVORA

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Unterzeichnung des Business Cooperation Agreement sowie die Übermittlung der erforderlichen Informationen wird das abgeschlossene Business Cooperation Agreement (im Folgenden: der Vertrag) als abgeschlossen angesehen, durch den der Shipowner als Veranstalter und Eigentümer bestimmter nautischer Inhalte eine bestimmte Anzahl von freien Kapazitäten zum Verkauf an die Agentur zur Verfügung stellt, und zwar:

  • Tickets für eintägige Touristenfahrten zu bekannten Orten
  • Tickets für den regelmäßigen Transport per Schiff auf genehmigten Linien – einmalig oder hin und zurück (Transfer)
  • Taxiboot
  • Boote, die dem Shipowner gehören, wie Roller, Kanus, Motorboote, Beiboote und Ähnliches.

Der Shipowner kann den allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung in der offiziellen E-Mail, persönlich oder über die Benutzerseiten der Agentur zustimmen.

KAPAZITÄTEN

Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Shipowner, der Agentur die freien Kapazitäten der von ihm angebotenen touristischen Einrichtungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Nutzungs- oder Abfahrtszeitpunkt.

Die Kapazitäten des Shipowners werden je nach Verfügbarkeitsterminen in Echtzeit vermietet, gleichzeitig mit der Anfrage des Gasts, nur für einen bestimmten Service, in einem festgelegten Zeitraum und immer für einen bestimmten Gast.

Die Buchung der genannten Dienstleistungen wird automatisch eine Stunde vor Abfahrt oder der geplanten Zeit für die Nutzung des gewünschten Dienstes gestoppt, oder in Ausnahmefällen im Zeitintervall, das zwischen dem Shipowner und der Agentur vereinbart wurde.

Die Agentur garantiert in keiner Weise die Auslastung der Kapazitäten des Shipowners und übernimmt daher keine Verantwortung für ihre mögliche Nichtauslastung, obwohl es zweifellos im besten Interesse der Agentur liegt, die Auslastung und den Preis zu maximieren, da in diesem Fall der Gewinn, den die Agentur erzielt, höher ist.

RESERVIERUNGEN UND KOMMUNIKATION

Der Shipowner ist verpflichtet, den ständigen Zugang zu allen Kommunikationsmedien sicherzustellen, über die er die Agentur informiert hat, und daher gilt als Zeitpunkt des Sendens einer Nachricht über ein Chatfenster, E-Mail oder Telefonanruf der Agenturbotschaft auch der Zeitpunkt, zu dem er sie empfangen hat.

Der Shipowner stimmt zu, dass der Zeitpunkt, zu dem die Agentur ihm eine Benachrichtigung über eine bestätigte Reservierung gesendet hat, auch als Zeitpunkt gilt, zu dem der Shipowner die gesendete Bestätigung erhalten hat.

Jede Bestätigung der Agentur für eine Reservierung innerhalb der vereinbarten Option verpflichtet den Shipowner, die betreffende Reservierung bedingungslos anzunehmen. Falls der Shipowner die Reservierung aus irgendeinem unbegründeten Grund nicht annimmt, der höhere Gewalt, Sturm oder einen Defekt ausschließt und dadurch der Agentur Schaden zufügt, ist er verpflichtet, die Agentur zu entschädigen und den Passagieren/Benutzern eine angemessene Frist oder Rückerstattung anzubieten, sobald wie möglich.

Alle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Shipowner sowie zwischen der Agentur und der Kontaktperson haben Vorrang vor diesem Vertrag, jedoch nur für eine bestimmte Reservierung oder Rechtsgeschäft, für die sie telefonisch vereinbart wurden. Der Shipowner bestätigt, dass er ohne Vereinbarung jede Verpflichtung erfüllen wird, der die Kontaktperson im Rahmen eines Telefongesprächs zugestimmt hat.

WERBUNG

Mit Unterzeichnung dieses Vertrags gibt der Shipowner seine Zustimmung, dass die Agentur Tickets für seine Dienstleistungen über ihre Website, Internetwerbekanäle sowie über das Vertriebsnetzwerk ihrer Partner (Untervermittler) verkauft, mit denen die Agentur Vereinbarungen über Geschäftszusammenarbeit abgeschlossen hat, und gestattet der Agentur, die Inhalte der Websites, sozialen Netzwerke und Werbematerialien in ihrem Besitz zu Werbezwecken zu nutzen.

Eine abgeschlossene Reservierungsvereinbarung mit dem Shipowner gilt als jede schriftliche oder mündliche Vereinbarung, die den gewünschten Service, den Zeitraum, die Anzahl der Personen und die Preise definiert, die zu einer Nutzung von touristischen Dienstleistungen bei der Organisation und Durchführung des Shipowner führt oder führen wird, oder jedes Dokument im Zusammenhang mit der Buchung von Dienstleistungen sowie jede Geldtransaktion, die mit der Realisierung dieses Vertrags verbunden ist.

Im Falle der Beendigung dieses Vertrags wird der Shipowner spätestens 24 Stunden nach dem Beendigungsdatum nicht mehr in der Lage sein, die Dienste der Agentur in Anspruch zu nehmen, sowie andere Profile, über die die Agentur arbeitet und die ausschließlich im Besitz der Agentur sind, und ist anderweitig für Schäden an der Agentur haftbar.

Im Falle der Beendigung des Vertrags ist es dem Shipowner untersagt, den Namen der Agentur (Marke) BOAT AND TRIPS sowie jedwede Ableitung dieses Namens, die daran erinnert oder damit in Verbindung gebracht wird, zu verwenden.

AGENTURPROVISION

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass die Agenturprovision wie folgt ist:

  • 25 % des Verkaufspreises für jedes Ticket für lokale Ausflüge
  • 15% des Verkaufspreises eines Tickets für die Vermietung von Schiffen (Rent a Boat, Taxiboot, Motorboote, Roller, Jet-Skis, Tretboote usw.)
  • 10% des Verkaufspreises eines Linientickets, das vom Shipowner organisiert wird

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass im Falle der Verwendung eines neuen Vertriebskanals während der Vertragslaufzeit der Shipowner zustimmt, dass die Agentur ihre Provision um einen Prozentsatz erhöht, der vom Kanal vorgeschrieben ist, jedoch nicht mehr als die oben genannten Prozentsätze.

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass sie im Falle der Inanspruchnahme zusätzlicher Agenturdienstleistungen eine Anlage zum Vertrag abschließen, um ihre gegenseitigen Beziehungen zu regeln.

GEWÄHRLEISTUNGEN

Der Shipowner bestätigt, dass er berechtigt ist, eigenständig eine rechtliche Transaktion abzuschließen, durch die das betreffende Schiff als touristischer Inhalt zur Verfügung gestellt wird, der für die Durchführung von Ausflügen, Transport oder Vermietung von kurzfristigen touristischen Einrichtungen bestimmt ist.

Falls sich später herausstellt, dass der Shipowner als Unterzeichner des Vertrags nicht über die in vorherigen Abschnitt dieses Artikels angegebenen Befugnisse verfügt, erwirbt die Agentur das Recht, vom Unterzeichner dieses Vertrags den Betrag an Schadenersatz zu fordern, den sie sonst vom Caterer für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verlangen würde.

Der Shipowner bestätigt, dass er diese Tätigkeit gemäß dem Gesetz über Tourismusdienstleistungen (Amtsblatt 130/17, 25/19, 98/19 und 42/20, 70/21) sowie gemäß anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften der Republik Kroatien ausübt und dass das nautische Tourismusschiff als solches im vorgeschriebenen Register beim zuständigen Amt der staatlichen Verwaltung eingetragen ist und alle gültigen Entscheidungen und Genehmigungen zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen mit seinem Schiff/Einrichtungen innerhalb seiner Tätigkeit besitzt.

Die Agentur bestätigt, dass sie zur Durchführung von Reisebüroaktivitäten registriert ist und diese Tätigkeit gemäß dem Gesetz über Tourismusdienstleistungen (Amtsblatt 130/17, 25/19, 98/19 und 42/20, 70/21) bzw. gemäß anderen positiven Rechtsvorschriften der Republik Kroatien ausübt.

ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Gesamtverkaufspreis zwischen den Parteien ausschließlich in Bezug auf den Transport- oder Vermietungsdienst gebildet wird, während alle sonstigen möglichen Einnahmen aus anderen Dienstleistungen, die von der Agentur an den Gast erbracht werden (wie Taxis, Gästeinformationen usw.), ausschließlich der Agentur gehören.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Agentur zahlt den vollen Betrag für die verkauften Dienstleistungen in der vergangenen Woche auf das Konto des Shipowner innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Abrechnung für die vorherige Woche, abzüglich der Agenturprovision oder gemäß dem zwischen dem Shipowner und der Agentur vereinbarten Zeitplan.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Dienstleistungen von Montag bis Sonntag berechnet und am folgenden Montag für die vorherige Woche gezahlt werden, oder gemäß dem zwischen dem Shipowner und der Agentur vereinbarten Zeitplan. Der Shipowner verpflichtet sich, der Agentur eine Rechnung über den gezahlten Betrag auszustellen.

Der Shipowner bevollmächtigt die Agentur, Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung des Gastes einzuziehen.

HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Agentur, da sie sich nur mit dem Verkauf von Tickets befasst, keine Verantwortung für Schäden übernimmt, die den Ausflugsteilnehmern, der Besatzung oder den Schiffen auf dem Ausflug, dem gecharterten Schiff oder dem Transfer, für den sie das Ticket verkauft hat, entstehen können.

Der Shipowner übernimmt persönlich oder über die Versicherungsgesellschaft die volle Verantwortung für Schäden an Personen und Sachen sowie für Schäden an Dritten gemäß den Bestimmungen der Art. 1063-1080 des Seehandelsgesetzes.

Der Shipowner haftet auch für Schäden, die durch die Nichterfüllung oder teilweise oder unzureichende Erfüllung übernommener Verpflichtungen entstanden sind.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

Der Geschäftskooperationsvertrag wird auf unbestimmte Zeit ab dem Tag seines Abschlusses und seiner Unterzeichnung geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag einseitig mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der schriftlichen Kündigung der anderen Vertragspartei zu kündigen, unter der Verpflichtung, die bis zur Beendigung des Vertrags entstandenen gegenseitigen Verpflichtungen zu erfüllen.

Falls eine der Vertragsparteien gegen eine Bestimmung des Vertrags und/oder gegen eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder den nachträglich abgeschlossenen Anhängen verstößt und die Verstöße nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Eingangs der schriftlichen Mahnung beseitigt, hat die Vertragspartei, die den Vertrag einhält, das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen, was mit dem Datum der schriftlichen Kündigung in Kraft tritt, sowie das Recht auf Schadenersatz.

Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrags die vollständige Geheimhaltung von Daten, Informationen und Dokumenten zu wahren, die während der Laufzeit des Vertrags erhalten oder empfangen werden.

Alle Änderungen des Geschäftskooperationsvertrags müssen schriftlich (Anhang) vorgenommen und von den bevollmächtigten Personen der Vertragsparteien unterzeichnet werden.

BESCHWERDEN

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie bestrebt sind, eventuelle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, auf friedliche Weise zu lösen. Andernfalls ist das zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Pula bzw. das Handelsgericht in Pazin zuständig.

Insbesondere verpflichten sich die Parteien, im Falle eines Streits im Zusammenhang mit der Verletzung von Bestimmungen des Vertrags oder der fehlerhaften Auslegung des Vertrags keine Informationen öffentlich zu machen oder in den Medien zu veröffentlichen, bis ein endgültiges Gerichtsurteil vorliegt, da dies den Ruf und den geschäftlichen Erfolg der anderen Vertragspartei oder Dritter schädigen könnte. Eine Partei, die gegen diesen Absatz verstößt, erklärt sich bereit, der anderen Partei oder anderen geschädigten Parteien eine Entschädigung zu leisten.

Der Shipowner muss alle seine geschäftlichen Aktivitäten in einer Weise durchführen, die den Ruf und das kommerzielle Bild der Marke der Agentur schützt und erhöht.

DSGVO UND GEHEIMHALTUNG

Zwischen der Agentur und dem Shipowner besteht eine Geschäftsbeziehung auf der Grundlage der Bereitstellung von Verkaufsdienstleistungen für Touristen durch das Informationssystem, das die Agentur im Auftrag und für die Bedürfnisse des Shipowner durchführt, und die Agentur hat Zugriff auf personenbezogene Daten und Informationen von verschiedenen Personen (“Befragte”), die die Dienste des Shipowner nutzen. Die Agentur verpflichtet sich, diesen Vertrag einzuhalten und die Sicherheitspflichten sowie alle anderen Aspekte der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend “Verordnung”) und des kroatischen Datenschutzgesetzes (nachfolgend “HZZOP”) zu erfüllen.

Die Agentur ist nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung verantwortlich und nicht für andere Verarbeitungen personenbezogener Daten, einschließlich Verarbeitungen, die für den Shipowner von einem Dritten durchgeführt werden.

Die Agentur bemüht sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust oder jede Form unrechtmäßiger Verarbeitung (wie unbefugte Offenlegung, Zerstörung, Veränderung, Löschung usw.) zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik und der mit den Sicherheitsmaßnahmen verbundenen Kosten angemessen sind.

Alle personenbezogenen Daten, die die Agentur vom Shipowner und umgekehrt erhält, unterliegen der Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, Dritten Informationen zur Verfügung zu stellen.

GESCHÄFTSGEHEIMNIS

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bekannt gewordenen Tatsachen, die von geschäftlicher Bedeutung sein können, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Mit gegenseitiger Zustimmung der Vertragsparteien können im Rahmen dieses Vertrags, zur Durchführung dessen, bei Bedarf Anhänge abgeschlossen werden, um Rechte und Pflichten oder wichtige Aspekte sowohl für die Durchführung des Vertrags als Ganzes als auch für bestimmte Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags detaillierter zu regeln.

Dieser Geschäftskooperationsvertrag tritt ab dem Tag der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu seiner Kündigung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags in Kraft.

Bitte beachten Sie, dass ich kein Rechtsberater bin und die obigen Informationen nicht als rechtliche Beratung angesehen werden sollten. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag Ihren spezifischen Anforderungen und den geltenden Gesetzen entspricht.